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Bernhard Resch
Wirtschaftsprüfer- Unternehmens- und Steuerberater

 

IRAP - Befreiung für Freiberufler

 

Das höchstgerichtliche Urteil Nr. 3678 vom 8.2.2007 sieht vor, dass die Wertschöpfungssteuer (IRAP) von Freiberuflern, die "über keine eigene organisatorische Struktur zur Ausübung Ihrer freiberuflichlichen Tätigkeit verfügen" nicht geschuldet ist. Wie und ob die bereits bezahlte Wertschöpfungssteuer zurückerstattet wird, ist von der Einnahmenagentur noch nicht bekannt gegeben worden.

 



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